🎯 Alle Förderungen 2026 auf einen Blick
Zusätzlich: Bundesland-Zuschüsse (200–7.500 €), kommunale Förderungen, Mieterstrom-Zuschlag und Balkonkraftwerk-Förderung KfW 442.
1. Der Nullsteuersatz – 0% Mehrwertsteuer
Die einfachste und wirkungsvollste Förderung: Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland 0% Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden. Kein Antrag, keine Bürokratie – der Installateur stellt automatisch ohne MwSt. in Rechnung.
Solarmodule, Batteriespeicher, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Zubehör, Montagedienstleistung
Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Garagen auf Wohngrundstück, Nebengebäude
Reine Gewerbegebäude ohne Wohnanteil, Anlagen über 30 kWp (auf reinen Wohngebäuden)
Gilt auch für Steckersolar-Anlagen, Balkon-Speicher und Zubehör
2. Ertragssteuerbefreiung – Einnahmen steuerfrei
Seit dem Jahressteuergesetz 2022 (ab 2023) sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp vollständig von der Einkommensteuer befreit. Das gilt für Eigenverbrauch, Einspeisung und sogar für die Nutzung von Balkonkraftwerken.
Was ist befreit?
- Einspeisevergütung aus dem EEG
- Direkte Veräußerung an Dritte
- Eigenverbrauch (geldwerter Vorteil)
- Rückwirkend auch für Altanlagen
Was bedeutet das konkret?
- Keine Gewerbeanmeldung für PV nötig
- Keine Steuererklärung für PV-Einnahmen
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Vereinfachte Kleinunternehmer-Regelung
3. Einspeisevergütung (EEG 2023/2026)
Für überschüssigen Solarstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine gesetzlich garantierte Vergütung für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Die aktuellen Vergütungssätze 2026:
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung | Jährliche Einnahmen* |
|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 8,11 ct/kWh | 12,87 ct/kWh | ~400–600 € |
| 10–40 kWp | 7,03 ct/kWh | 10,79 ct/kWh | ~300–450 € |
| 40–100 kWp | 5,74 ct/kWh | – | je nach Anlage |
*Bei Überschusseinspeisung mit 10 kWp Anlage und 40% Eigenverbrauchsquote. Vergütung wird quartalsweise von Netzbetreiber ausgezahlt.
4. KfW-Kredite: So finanzieren Sie günstig
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mehrere Programme für PV-Anlagen. Beantragung immer vor Baubeginn über Ihre Hausbank:
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard
Das Hauptprogramm für PV-Anlagen und Speicher.
- Kreditbetrag: bis 150 Mio. € (Privatpersonen: bis Anlagenwert)
- Zinssatz 2026: ab 3,37% p.a. (effektiv)
- Laufzeit: 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: bis 3 Jahre möglich
- Kombinierbar: mit 0% MwSt. und Bundesland-Förderungen
KfW 442 – Balkonkraftwerk
Zuschuss für Balkonkraftwerke mit Speicher.
- Förderung: bis 600 € Direktzuschuss
- Voraussetzung: Steckersolar + Speicher
- Einkommensgrenze: bis 90.000 € z.v.E.
KfW 261 – Energieeffizient Sanieren
Wenn PV Teil einer umfassenden Sanierung ist.
- Kreditbetrag: bis 150.000 €
- Tilgungszuschuss: 5–45%
- Bedingung: Gesamtsanierung auf EH-Niveau
5. Bundesland-Förderungen: Bis zu 7.500 € extra
Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme, die zusätzlich zu den Bundesförderungen genutzt werden können:
6. Balkonkraftwerk-Förderung 2026
Auch für Steckersolar-Anlagen gibt es attraktive Förderungen – ideal für Mieter und Wohnungseigentümer:
KfW 442 – bis 600 €
Direktzuschuss für Balkonkraftwerk + Speicher-Sets. Einkommensabhängig (bis 90.000 € z.v.E.), kein Kredit – echtes Geschenk.
Städte & Gemeinden
Berlin 500 €, München 200 €, Köln 200 €, Hamburg 500 €, Dortmund 200 €. Liste wächst monatlich – immer lokalen Netzbetreiber anfragen.
0% MwSt. & Steuerfreiheit
Gilt auch für Balkonkraftwerke. Kein Antrag, kein Aufwand – sofort beim Kauf gespart.
7. Förderungen kombinieren: Das Maximum herausholen
Standard-Kombination (empfohlen)
0% MwSt. + KfW 270 Kredit + EEG Einspeisevergütung. Funktioniert immer, kein Konflikt. Spart bis zu 25% der Investition sofort durch MwSt., der Rest über zinsgünstigen Kredit.
Bundesland + Bund
Bundesland-Zuschuss (z.B. NRW Progres bis 7.500 €) + KfW 270 + 0% MwSt. ist kombinierbar, sofern kein explizites Kumulierungsverbot besteht. Gesamtersparnis: bis zu 30% der Investition.
KfW 261 (Sanierung) + PV
Wenn die PV-Anlage Teil einer energetischen Gesamtsanierung ist: KfW 261 mit Tilgungszuschuss (5–45%) kombinierbar mit 0% MwSt. Höchste Fördersumme aller Optionen.
Nicht kombinierbar
Verschiedene KfW-Kredit-Programme für dieselbe Anlage (z.B. KfW 270 + KfW 261 für exakt die gleichen Kosten). Immer prüfen, welches Programm den höheren Vorteil bringt.
Offizielle Quellen & weiterführende Links
FAQ: Häufige Fragen zur Solar-Förderung
Gibt es 2026 noch Förderung für Solaranlagen?
Ja, die Förderung ist 2026 sogar besonders attraktiv: 0% Mehrwertsteuer auf alle PV-Komponenten (spart 19% des Kaufpreises), Ertragssteuerbefreiung bis 30 kWp, Einspeisevergütung nach EEG für 20 Jahre, zinsgünstige KfW-Kredite sowie diverse Bundesland- und Kommunalprogramme. Insgesamt können Sie 20–40% der Investition durch Förderung zurückgewinnen.
Wer bekommt den Nullsteuersatz (0% MwSt.) für Solaranlagen?
Der Nullsteuersatz gilt seit 1. Januar 2023 für PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30 kWp. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen beim Kauf auf Wohngebäuden. Es gilt für Module, Speicher, Wechselrichter und Montagematerial. Kein Antrag nötig – der Installateur stellt automatisch ohne MwSt. in Rechnung.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die aktuellen Vergütungssätze nach EEG 2026 (ab 2. Quartal 2026): Überschusseinspeisung bis 10 kWp: 8,11 ct/kWh, 10–40 kWp: 7,03 ct/kWh. Bei Volleinspeisung (kein Eigenverbrauch): bis 10 kWp 12,87 ct/kWh, 10–40 kWp 10,79 ct/kWh. Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert.
Wie funktioniert der KfW-Kredit 270 für Solaranlagen?
Das KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien) bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen. Kreditbetrag bis 150 Mio. €, Laufzeiten 5–30 Jahre, Zinssatz 2026: 3,37–5,42% p.a. (effektiv). Beantragung über Hausbank vor Baubeginn. Kein Tilgungszuschuss (nur Kredit), aber deutlich günstiger als normale Bankkredite. Kombinierbar mit anderen Förderungen.
Sind Einnahmen aus der Solaranlage steuerpflichtig?
Nein – seit dem Jahressteuergesetz 2022 (ab 2023) sind Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhaus) bzw. 15 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit vollständig ertragssteuerfrei. Keine Gewerbeanmeldung, keine Einkommensteuererklärung für PV-Einnahmen nötig. Gilt rückwirkend auch für Altanlagen.
Gibt es Förderung speziell für Stromspeicher?
Ja: Der Nullsteuersatz (0% MwSt.) gilt auch für Speicher, die zusammen mit einer Neuanlage gekauft werden. Einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Speicher-Zuschüsse an (Bayern: 500 €, Thüringen: bis 1.000 €, viele Kommunen: 200–500 €). Für Balkonkraftwerk-Speicher gilt das KfW-Programm 442 mit bis zu 600 € Zuschuss.
Welche Bundesländer haben extra PV-Förderprogramme?
Bayern: 500 € Zuschuss für Speicher bis 5 kWh. NRW: Progres.nrw bis 7.500 € für PV + Speicher. Thüringen: ThEGA-Programm bis 1.000 € Speicherförderung. Hamburg/Berlin: Senatsprogramme für Mieter-Solarstrom. Außerdem: Viele Stadtwerke und Kommunen bieten 200–1.000 € Direktzuschüsse. Tagesaktuell prüfen – Programme ändern sich regelmäßig.
Welche Förderung gibt es für Balkonkraftwerke?
KfW-Programm 442: bis 600 € Zuschuss für Balkonkraftwerk + Balkon-Speicher-Sets. Zusätzlich bieten viele Städte (Berlin 500 €, München 200 €, Köln 200 €) und Stadtwerke eigene Balkonkraftwerk-Förderungen an. Keine MwSt. auf alle Komponenten. Liste der kommunalen Förderungen: Steckersolar-Förderung.de oder lokalen Netzbetreiber anfragen.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Ja, viele Förderungen sind kombinierbar: 0% MwSt. + KfW 270 + Einspeisevergütung ist die Standardkombination. KfW 270 + Bundesland-Zuschüsse ist ebenfalls möglich. Nicht kombinierbar: Verschiedene KfW-Kredit-Programme für dieselbe Maßnahme. Tipp: Immer zuerst den Bundesland-Zuschuss beantragen, dann KfW – Reihenfolge kann wichtig sein.
Gibt es eine Förderung für PV-Anlagen auf Mietwohnungen?
Für Mieter: KfW 442 (Balkonkraftwerk bis 600 €), kommunale Balkonkraftwerk-Förderungen. Für Vermieter/Wohnungseigentümergemeinschaften: PV-Gemeinschaftsanlagen (Mieterstrom-Modell) können über KfW 270 und Mieterstrom-Zuschlag nach EEG gefördert werden. Der Mieterstrom-Zuschlag beträgt 2026 bis zu 1,5 ct/kWh auf die Einspeisevergütung.
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